Wir lieben es, Veränderungen mitzugestalten, eine sachliche Beurteilung zu ermöglichen und Lösungswege aufzuzeigen. Wir verstehen uns als zuverlässiger und aufrichtiger Partner in wirtschaftlich dynamischen Zeiten.
Die bisherige Sachbezugsbefreiung wird schrittweise angepasst.
Wer ein E-Firmenauto auch privat nutzt, muss künftig mit einem Sachbezug rechnen. Dennoch bleiben E-Autos steuerlich weiterhin attraktiver als viele Verbrenner.
Was Unternehmer jetzt wissen müssen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne.
Der Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sieht eine wesentliche Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) vor:
Die Möglichkeit, den Freibetrag durch den Kauf von begünstigten Wertpapieren geltend zu machen, soll für die Kalenderjahre 2027 bis 2029 temporär ausgesetzt werden.