Wir lieben es, Veränderungen mitzugestalten, eine sachliche Beurteilung zu ermöglichen und Lösungswege aufzuzeigen. Wir verstehen uns als zuverlässiger und aufrichtiger Partner in wirtschaftlich dynamischen Zeiten.
Die geplanten Begünstigungen richten sich an Personen, die das gesetzliche Regelpensionsalter erreicht haben und neben der regulären Alterspension weiterarbeiten,
den Pensionsantritt aufschieben und erwerbstätig bleiben oder ab dem Regelpensionsalter eine Teilpension beziehen.
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 wurde die neue Ausschüttungsfiktion für Gesellschafter-Verrechnungskonten beschlossen. Die Regelung wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wesentlich überarbeitet und erfasst nun deutlich mehr Fälle.
Das am 29.07.2026 veröffentlichte Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sieht wesentliche steuerliche Verschärfungen bei der Veräußerung von „Altvermögens-Immobilien“ vor, die zum 31. März 2012 nicht steuerverfangen waren.