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Anhebung der ImmoESt für Altvermögen ab 2027

Tipp: Was Immobilieneigentümer beachten sollten.

Das am 29.07.2026 veröffentlichte Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sieht wesentliche steuerliche Verschärfungen bei der Veräußerung von „Altvermögens-Immobilien“ vor, die zum 31. März 2012 nicht steuerverfangen waren.


Die Kernpunkte der Neuregelung

Der Steuersatz der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) bleibt zwar bei 30 % bestehen, die Erhöhung der tatsächlichen Steuerlast wird stattdessen (versteckter) durch eine Absenkung der gesetzlichen Anschaffungskosten umgesetzt.


Dies führt ab dem 1. Jänner 2027 zu folgenden Anpassungen der effektiven Steuerbelastung (gemessen am jeweiligen Veräußerungserlös):

  • Altvermögen ohne Umwidmung: Der pauschale Gewinn steigt von 14% auf 20% des Verkaufserlöses, die effektive ImmoESt-Belastung erhöht sich dadurch von 4,2 % auf 6,0 %.
  • Altvermögen mit Umwidmung (nach 1987): Der pauschale Gewinn steigt von 60% auf 70% des Verkaufserlöses, was zu einem Anstieg der effektiven Steuerlast von 18,0 % auf 21,0 % führt.
  • Umwidmung nach dem 31.12.2024: Durch die gesetzliche Kombination mit dem bereits eingeführten Umwidmungszuschlag steigt die effektive Steuerbelastung in diesen Fällen von 23,4 % auf 27,3 %.
     

Handlungsempfehlung für die Praxis

Da die Neuregelung auf sämtliche Grundstücksveräußerungen anzuwenden ist, deren Verpflichtungsgeschäft (Abschluss des Kaufvertrags) nach dem 31. Dezember 2026 erfolgt, verbleibt das laufende Kalenderjahr 2026 als Übergangszeitraum. Sollte der Verkauf einer entsprechenden Immobilie ohnehin in naher Zukunft geplant sein, kann eine Abwicklung noch im Jahr 2026 aus steuerlicher Sicht vorteilhaft sein. Auch alternative Strukturierungen (wie etwa eine Übertragung auf eine GmbH) sollten im Einzelfall geprüft werden.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der Analyse Ihrer betroffenen Liegenschaften und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen eine rechtzeitige, steueroptimierte Strategie.

Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten jederzeit gerne zur Verfügung.


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