Das am 29.07.2026 veröffentlichte Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sieht wesentliche steuerliche Verschärfungen bei der Veräußerung von „Altvermögens-Immobilien“ vor, die zum 31. März 2012 nicht steuerverfangen waren.
Die bisherige Sachbezugsbefreiung wird schrittweise angepasst.
Wer ein E-Firmenauto auch privat nutzt, muss künftig mit einem Sachbezug rechnen. Dennoch bleiben E-Autos steuerlich weiterhin attraktiver als viele Verbrenner.
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Der Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sieht eine wesentliche Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) vor:
Die Möglichkeit, den Freibetrag durch den Kauf von begünstigten Wertpapieren geltend zu machen, soll für die Kalenderjahre 2027 bis 2029 temporär ausgesetzt werden.