Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 wurde die neue Ausschüttungsfiktion für Gesellschafter-Verrechnungskonten beschlossen. Die Regelung wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wesentlich überarbeitet und erfasst nun deutlich mehr Fälle.
Das am 29.07.2026 veröffentlichte Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sieht wesentliche steuerliche Verschärfungen bei der Veräußerung von „Altvermögens-Immobilien“ vor, die zum 31. März 2012 nicht steuerverfangen waren.
Was Unternehmer jetzt wissen müssen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne.
Der Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sieht eine wesentliche Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) vor:
Die Möglichkeit, den Freibetrag durch den Kauf von begünstigten Wertpapieren geltend zu machen, soll für die Kalenderjahre 2027 bis 2029 temporär ausgesetzt werden.
Steuerlich begünstigte Belohnung von Arbeitnehmern. Was ist zu beachten?
Für 2026 ist eine steuerfreie Mitarbeiterprämie bis zu EUR 500,00 pro Arbeitnehmer vorgesehen. Die Auszahlung muss in den Monaten Juli bis Dezember erfolgen, über eine Aufrollung im Vorjahr ist die Auszahlung bis Februar des Folgejahres möglich.
Die Zahlung muss zusätzlich erfolgen; eine Umwidmung bisheriger Entgeltbestandteile oder regelmäßig gewährter Zahlungen ist nicht möglich. Voraussetzung ist eine lohngestaltende Vorschrift.
Die wichtigsten geplanten steuerlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen der Budgetrede vom 10. Juni 2026.
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Angaben basieren auf der Budgetrede des Bundesministers für Finanzen vom 10. Juni 2026. Es handelt sich hierbei um angekündigte bzw. geplante Maßnahmen im Rahmen des Gesetzwerdungsprozesses. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung im Detail bleibt abzuwarten; Beträge, Sätze und Termine können sich noch verändern. Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keinesfalls eine individuelle steuerliche Beratung.
Mehrere Grundnahrungsmittel künftig begünstigt – worauf Sie jetzt bei Abgrenzung, Systemen und Umsetzung achten müssen.
Mit der jüngsten Novelle zum Umsatzsteuergesetz 1994 führt der Gesetzgeber ab 1. Juli 2026 einen neuen, ermäßigten Umsatzsteuersatz von 4,9 % ein. Dieser gilt für bestimmte Grundnahrungsmittel und soll eine gezielte steuerliche Entlastung schaffen.
Aufgrund des derzeitigen Höhenflugs ist das Edelmetall sehr gefragt.
Gold gilt seit Jahrhunderten als wertbeständig und wird oft als „sicherer Hafen“ bezeichnet – besonders in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit. Doch was müssen Anleger:innen steuerlich beachten?