Ab 3. September 2025 werden alle Schriftstücke an Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, ausschließlich elektronisch über FinanzOnline zugestellt. Ein Ausstieg ("Herausoptieren") ist nicht mehr möglich.
Außerdem gibt es ab 1. Oktober 2025 eine verpflichtende 2-Faktor-Authentifizierung (bei Einstieg OHNE ID-Austria).