Ab 09.10.2025 ändern sich die Regeln für Banküberweisungen.
Es kommt Fahrt in die Bankgeschäfte. Die schnelle Echtzeitüberweisung wird zum Standard. Außerdem prüft die Bank künftig, ob der Empfängername zur IBAN passt.
Die Digitalisierung macht auch vor der Buchhaltung nicht Halt – und das ist gut so!
Mit der digitalen Buchhaltung profitieren Sie von mehr Flexibilität, Zeitersparnis und einem deutlich effizienteren Ablauf. Wir zeigen Ihnen, welche Vorteile die digitale Buchhaltung bietet und wie der Prozess bei uns funktioniert.
Aktuell kursiert eine neue Betrugsmasche im Namen des österreichischen Finanzamts.
In täuschend echten E-Mails wird eine Betriebsprüfung angekündigt – angeblich für das Kalenderjahr 2024, beginnend am 15. September 2025. Die Absicht hinter der Nachricht ist klar: Die Kriminellen wollen für Stress bei Ihren Opfern sorgen und hoffen darauf, dass diese dadurch unvorsichtig werden. Durch die Setzung einer Deadline erhöhen sie den Druck zusätzlich.
Ab 3. September 2025 werden alle Schriftstücke an Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, ausschließlich elektronisch über FinanzOnline zugestellt. Ein Ausstieg ("Herausoptieren") ist nicht mehr möglich.
Außerdem gibt es ab 1. Oktober 2025 eine verpflichtende 2-Faktor-Authentifizierung (bei Einstieg OHNE ID-Austria).
Originalbelege: Gesetzliche Aufbewahrungspflicht liegt beim Mandanten
Grundsätzlich sind Bücher und Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie bedeutsame Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen im Original sieben Jahre aufzubewahren.
Ihre Kanzlei übernimmt NICHT Ihre Aufbewahrungspflicht von Originalbelegen, sondern speichert lediglich Kopien der Belege zur weiteren Bearbeitung.