Das am 29.07.2026 veröffentlichte Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sieht wesentliche steuerliche Verschärfungen bei der Veräußerung von „Altvermögens-Immobilien“ vor, die zum 31. März 2012 nicht steuerverfangen waren.
Die bisherige Sachbezugsbefreiung wird schrittweise angepasst.
Wer ein E-Firmenauto auch privat nutzt, muss künftig mit einem Sachbezug rechnen. Dennoch bleiben E-Autos steuerlich weiterhin attraktiver als viele Verbrenner.
Was Unternehmer jetzt wissen müssen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne.
Der Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sieht eine wesentliche Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) vor:
Die Möglichkeit, den Freibetrag durch den Kauf von begünstigten Wertpapieren geltend zu machen, soll für die Kalenderjahre 2027 bis 2029 temporär ausgesetzt werden.
Die wichtigsten geplanten steuerlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen der Budgetrede vom 10. Juni 2026.
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Angaben basieren auf der Budgetrede des Bundesministers für Finanzen vom 10. Juni 2026. Es handelt sich hierbei um angekündigte bzw. geplante Maßnahmen im Rahmen des Gesetzwerdungsprozesses. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung im Detail bleibt abzuwarten; Beträge, Sätze und Termine können sich noch verändern. Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keinesfalls eine individuelle steuerliche Beratung.