Holen Sie sich Geld zurück – durch richtiges Absetzen
In der Hektik des Geschäftsalltags geht schnell etwas unter – vor allem bei der Buchhaltung. Viele Unternehmer:innen und Selbstständige lassen jedes Jahr bares Geld liegen, weil sie vergessene oder falsch eingeschätzte Betriebsausgaben nicht geltend machen.
Wir zeigen Ihnen hier, welche typischen Ausgaben oft übersehen werden – und wie Sie mit einem geschulten Blick mehr aus Ihrer Steuer herausholen können.
Originalbelege: Gesetzliche Aufbewahrungspflicht liegt beim Mandanten
Grundsätzlich sind Bücher und Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie bedeutsame Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen im Original sieben Jahre aufzubewahren.
Ihre Kanzlei übernimmt NICHT Ihre Aufbewahrungspflicht von Originalbelegen, sondern speichert lediglich Kopien der Belege zur weiteren Bearbeitung.