Voraussetzung für die steuerfreie Mitarbeiterprämie 2026 ist eine lohngestaltende Vorschrift.
- Mit Betriebsrat: Auszahlung auf Basis eines Kollektivvertrags oder einer Betriebsvereinbarung aufgrund ausdrücklicher KV-Ermächtigung.
- Ohne Betriebsrat: Vereinbarung für alle Arbeitnehmer, wenn eine entsprechende kollektivvertragliche Ermächtigung besteht.
- Ohne kollektivvertragsfähigen Arbeitgeberverband: Sonderfälle können über Betriebsvereinbarung bzw. allgemeine Vereinbarung abgedeckt sein.
- Keine ausreichende Grundlage: Besteht zwar ein kollektivvertragsfähiger Arbeitgeberverband, enthält der Kollektivvertrag aber keine Regelung ist keine Auszahlung möglich.
Als Alternative oder Ergänzung kann eine Mitarbeitergewinnbeteiligung geprüft werden. Diese ist bis zu EUR 3.000,00 pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr lohnsteuerfrei.
- Die Gewinnbeteiligung muss aktiven Arbeitnehmern gewährt werden und grundsätzlich allen Arbeitnehmern oder sachlich abgrenzbaren Gruppen offenstehen.
- Die Höhe Begünstigung ist durch das Unternehmensergebnis des Vorjahres begrenzt.
- Wird 2026 sowohl eine Mitarbeiterprämie als auch eine Gewinnbeteiligung gewährt, sind beide Begünstigungen gemeinsam nur bis EUR 3.000,00 pro Kalenderjahr steuerfrei.
- Die Gewinnbeteiligung benötigt keine spezielle KV-Ermächtigung wie die Mitarbeiterprämie.