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Wichtige Mitteilung - Änderung Einstieg FinanzOnline und elektronische Zustellung

Was jetzt zu tun ist.

Ab 3. September 2025 werden alle Schriftstücke an Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, ausschließlich elektronisch über FinanzOnline zugestellt. Ein Ausstieg ("Herausoptieren") ist nicht mehr möglich.

Außerdem gibt es ab 1. Oktober 2025 eine verpflichtende 2-Faktor-Authentifizierung (bei Einstieg OHNE ID-Austria).


Ab diesem Zeitpunkt ist der Einstieg in FinanzOnline mit den vom Finanzamt bekanntgegebenen Zugangsdaten nicht mehr möglich. Der Einstieg erfolgt künftig nur mehr durch die Verwendung

  • einer ID-Austria oder
  • der Eingabe von Zugangsdaten und eines 2ten Authentifizierungsfaktors. 
    Dieser 2te Authentifizierungsfaktor kann durch die Verwendung eines zusätzlichen Geräts (zB Smartphone) oder mit einer eigenen Softwarelösung  generiert werden. Damit soll sichergestellt sein, dass ein missbräuchlicher Einstieg in FinanzOnline wesentlich erschwert wird. Für Sie als Unternehmer wird es daher empfehlenswert sein, zeitnah organisatorische Vorsorge zu treffen, dass bereits vor 1.10.2025 der Zugang nach den neuen technischen Erfordernissen in Ihrer Organisation sichergestellt ist. 

Was Sie jetzt wissen sollten:


  • Rechtswirksam zugestellt ist ein Schriftstück, sobald es im Posteingang von FinanzOnline abrufbar ist.
  • E-Mail-Benachrichtigungen informieren Sie über neue Eingänge - sofern Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt und die Benachrichtigungsfunktion aktiviert haben.
  • Ausnahmen sind möglich, wenn eine elektronische Zustellung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Ihre nächsten Schritte:


  • Loggen Sie sich in FinanzOnline ein.
  • Prüfen und aktualisieren Sie Ihre E-Mail-Adresse.
  • Aktivieren Sie die E-Mail-Benachrichtigung.
  • Archivieren Sie zugestellte Dokumente außerhalb von FinanzOnline.
  • Stellen Sie eine interne Weiterleitung bei Abwesenheiten sicher.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie über eine gültige ID-Austria verfügen, um sich erfolgreich anmelden zu können.
  • Bei Einstieg mit Zugangsdaten: Richten Sie die 2-Faktor-Authentifizierung in FinanzOnline ein.

Ihre Vorteile:


  • Schnell & sicher: Schriftstücke sind sofort verfügbar und rechtssicher zugestellt.
  • Transparent & nachvollziehbar: Zustellzeitpunkte und Inhalte sind klar dokumentiert.
  • Modern & umweltschonend: Keine Papierflut - weniger Aufwand.


Rechtsgrundlage: § 98 Abs. 1a BAO i.d.F. Budgetbegleitgesetz 2025


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