Familienbonus Plus; kann bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden (RS mit LV des Arbeitgebers);nicht erst im Rahmen der Veranlagung; EUR 166,68/Monat/Kind unter 18 Jahre, EUR 58,34/Monat/Kind unter 18 Jahre
Kinderabsetzbetrag (wird automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt) EUR 70,9/Monat/Kind
Alleinverdienerabsetzbetrag kann bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt (RS mit LV des Arbeitgebers; um eine Rückzahlungsverpflichtung zu vermeiden ist eine genaue Anspruchsprüfung im Vorhinein geboten) EUR 601,00/Jahr bei einem Kind EUR 813,00/Jahr bei zwei Kindern; der Betrag erhöht sich für jedes weitere Kind um EUR 268,00/Jahr; maximales Einkommen (Ehe)Partner EUR 7.284,00/Jahr (zzgl grundsätzlich steuerfreies Wochengeld!)
Alleinerzieherabsetzbetrag; Beträge wie oben, Einkommensgrenze des Partners gibt es nicht
Unterhaltsabsetzbetrag EUR 37,00/Monat für ein Kind EUR 55,00/Monat für das zweite + EUR 73/Monat für jedes weitere Kind
Erstattung Einkommensteuer bis zu EUR 700,00 für ein Kind (+EUR 700,00 für jedes weitere Kind) als Mehrkindbetrag für geringe Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen (geringes Einkommen (Ehe)Partner oder Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag)
Kosten für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes EUR 110,00/Monat
Mehraufwendungen (pflegebedingte Zuwendungen sind abzuziehen) für Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe aufgrund einer Behinderung gewährt wird
Krankheitskosten für ein unterhaltsberechtigtes Kind, sofern sie den gesetzlichen Selbstbehalt überschreiten (von FA amtswegig zu berücksichtigen; dh bei erheblichen Krankheitskosten jedenfalls übermitteln, FA prüft Anspruchsvoraussetzungen)