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Beginn des Schuljahres 2025/26. Steuertipps für Familien

Das gesamte Derfler & Partner Team wünscht einen schönen Schulstart.

Das Schuljahr 2025/26 beginnt. Für viele Kinder ist es ein Start in einen neuen Lebensabschnitt. Aber auch für Eltern ist einiges zu beachten. Steuertipps für Familien:


Beträge die als Absetzbeträge direkt von der Steuerlast abgezogen werden:

  • Familienbonus Plus; kann bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden (RS mit LV des Arbeitgebers);nicht erst im Rahmen der Veranlagung; EUR 166,68/Monat/Kind unter 18 Jahre, EUR 58,34/Monat/Kind unter 18 Jahre

  • Kinderabsetzbetrag (wird automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt) EUR 70,9/Monat/Kind

  • Alleinverdienerabsetzbetrag kann bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt (RS mit LV des Arbeitgebers; um eine Rückzahlungsverpflichtung zu vermeiden ist eine genaue Anspruchsprüfung im Vorhinein geboten) EUR 601,00/Jahr bei einem Kind EUR 813,00/Jahr bei zwei Kindern; der Betrag erhöht sich für jedes weitere Kind um EUR 268,00/Jahr; maximales Einkommen (Ehe)Partner EUR 7.284,00/Jahr (zzgl grundsätzlich steuerfreies Wochengeld!)

  • Alleinerzieherabsetzbetrag; Beträge wie oben, Einkommensgrenze des Partners gibt es nicht

  • Unterhaltsabsetzbetrag EUR 37,00/Monat für ein Kind EUR 55,00/Monat für das zweite + EUR 73/Monat für jedes weitere Kind

  • Erstattung Einkommensteuer bis zu EUR 700,00 für ein Kind (+EUR 700,00 für jedes weitere Kind) als Mehrkindbetrag für geringe Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen (geringes Einkommen (Ehe)Partner oder Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag)


Beträge die als außergewöhnliche Belastungen die Steuerbemessungsgrundlage verkürzen (Auswirkung abhängig vom Grenzsteuersatz = Spitzensteuersatz)

  • Kosten für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes EUR 110,00/Monat

  • Mehraufwendungen (pflegebedingte Zuwendungen sind abzuziehen) für Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe aufgrund einer Behinderung gewährt wird

  • Krankheitskosten für ein unterhaltsberechtigtes Kind, sofern sie den gesetzlichen Selbstbehalt überschreiten (von FA amtswegig zu berücksichtigen; dh bei erheblichen Krankheitskosten jedenfalls übermitteln, FA prüft Anspruchsvoraussetzungen)


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Steuerberatung GmbH & Co KG

Schiffslände 3
A - 4810 Gmunden
Austria