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Sommerjob ≠ Sommerjob. Ferialarbeiter ≠ Pflichtpraktikum?

Welche Unterscheidungsmerkmale gibt es und was ist zu beachten?

Sommerzeit ist Praktikumszeit. Aber Achtung: Nicht jede Beschäftigung ist den Ferien ist automatisch ein Pflichtpraktikum. Hier gibt's die Checkliste für die Praxis.


Grundsätzliche Abgrenzung

Kriterium Pflichtpraktikanten Ferialarbeiter / -angestellte

Zweck

Erfüllung einer schulischen Ausbildungsvorschrift Normales Arbeitsverhältnis während der Ferien 
Entlohnung Praktikantenvergütung laut Kollektivvertrag   kollektivvertragliches Mindestentgelt entsprechend Tätigkeit und Einstufung. 
Urlaub und Sonderzahlungen aliquoter Urlaub bzw. Urlaubsersatzleistung und aliquote Sonderzahlungen nach KV 
Nachweise Schulnachweis, Lehrplanvorgabe, Praktikumsvereinbarung und idealerweise Ausbildungsdokumentation aufbewahren  Befristeter Arbeitsvertrag bzw. Dienstzettel 

 


KV-Vergleich der monatlichen Mindestentlohnung 2026

Handel Angestellte – kaufmännische Tätigkeit 

Pflichtpraktikanten Ferialangestellte 

1. Praktikum = Lehrlingsentschädigung des 1. Lehrjahres: € 1.026,-  

2. Praktikum = Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres: € 1.200,- 

Pflichtpraktikum Studenten (z.B. FH) = Lehrlingsentschädigung des 3. Lehrjahres: € 1.518,- 

BG A: € 2.090,- 
Hilfstätigkeiten ohne besondere Fachkenntnisse 

BG B: € 2.156,- 
Tätigkeiten ohne besondere Fachkenntnisse 

BG C: € 2.251,- 
Tätigkeiten mit Fachkenntnissen (Verkauf) 

 

Handel Arbeiter – manuelle Tätigkeit (z.B. Lager)

Pflichtpraktikanten Ferialangestellte 

-

Ferialarbeitnehmer, die Tätigkeiten unter Anweisung im Ausmaß von max. 2 Monaten im Kalenderjahr verrichten, erhalten einen Monatslohn von 50 % der BG2 

BG 2: € 2.178,-  
Warenübernahme und -ausgabe, Regalbetreuung, Verpackung 

 

Metallgewerbe Arbeiter

Pflichtpraktikanten Ferialangestellte 

1. Hälfte des Praktikums 95% des Lehrlingseinkommens des 2. Lehrjahres € 1.148,75 

2. Hälfte des Praktikums 95% des Lehrlingseinkommens des 3. Lehrjahres € 1.493,38 

LG 7 Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung:
€ 2.571,94

 

Metallgewerbe Angestellte

Pflichtpraktikanten Ferialangestellte 

Lehrlingsentschädigung 1. Lehrjahr nach Abschluss des 2. Ausbildungsjahres: € 935,66,- 

Lehrlingsentschädigung 2. Lehrjahr nach Abschluss des 3. Ausbildungsjahres: € 1.097,97 

Lehrlingsentschädigung 3. Lehrjahr nach Abschluss des 4. Ausbildungsjahres: € 1.443,27 

Verwendungsgruppe 1: € 1.960,54 
einfache Tätigkeiten 

Verwendungsgruppe 2: € 2.199,15 
Angestellte, die einfache, nicht schematische oder mechanische Arbeiten nach gegebenen Richtlinien und genauer Arbeitsanweisung verrichten.

 

Gastronomie Arbeiter (Stand KV 2025) 

Pflichtpraktikanten Ferialangestellte 

Lehrlingsentschädigung des aktuell abgelaufenen Schuljahres 

1. Lehrjahr: € 1.050,- 

2. Lehrjahr: € 1.180,- 

3. Lehrjahr: € 1.400,- 

4. Lehrjahr: € 1.500,- 

LG 5: € 2.026,- 
Hilfskräfte

Relevanz bei GPLB-Prüfung: 
Oftmals wird der Praktikumsvertrag mit der Schule angefordert. Liegt kein Pflichtpraktikum vor, muss der Dienstnehmer als Hilfskraft eingestuft werden!

Checkliste für die Praxis

  1. Liegt eine schulische Pflicht vor? Nachweis der Schule einholen und aufbewahren 
  2. Gibt es im KV eine eigene Praktikantenvergütung? Wenn ja, diese anwenden; sonst normale Einstufung nach Tätigkeit 
  3. Ist die KV-Einstufung für die ausgeübte Tätigkeit korrekt? 
  4. Anmeldung bei der Sozialversicherung vor Dienstbeginn
  5. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz beachten: zulässige Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Wochenend-/Feiertagsarbeit 

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