Für rein elektrisch betriebene Firmenfahrzeuge mit 0 g CO₂-Ausstoß war bei Privatnutzung bisher grundsätzlich ein Sachbezugswert von 0 % anzusetzen. Damit führte die Privatnutzung eines E-Firmenwagens bislang zu keiner zusätzlichen Lohnsteuer- bzw. Sozialversicherungsbelastung für den Dienstnehmer.
| Zeitraum | Sachbezugswert | Ganzer SB | Halber SB |
|---|---|---|---|
| bis 2026 | 0% | EUR 0,00 | EUR 0,00 |
| ab 2027 | 0,375 % der Anschaffungskosten pro Monat (max. EUR 48.000,-) | max. EUR 180,00 | max. EUR 90,00 |
| ab 2028 | 0,625 % der Anschaffungskosten pro Monat (max. EUR 48.000,-) | max. EUR 300,00 | max. EUR 150,00 |
Fallen durchschnittlich nicht mehr als 500 Privatkilometer / Monat an, kann der halbe Sachbezug angesetzt werden (durch Fahrtenbuch oder GPS-Aufzeichnungen schlüssig nachzuweisen!). Begünstigte Bezugsumwandlungen für Jobräder und emissionsfreie Kraftfahrzeuge bleiben bestehen.
Anschaffungskosten E-Auto: € 40.000,00
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