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Sachbezug bei E-Dienstwagen ab 2027

Die bisherige Sachbezugsbefreiung wird schrittweise angepasst.

Wer ein E-Firmenauto auch privat nutzt, muss künftig mit einem Sachbezug rechnen. Dennoch bleiben E-Autos steuerlich weiterhin attraktiver als viele Verbrenner.


Bisherige Behandlung

Für rein elektrisch betriebene Firmenfahrzeuge mit 0 g CO₂-Ausstoß war bei Privatnutzung bisher grundsätzlich ein Sachbezugswert von 0 % anzusetzen. Damit führte die Privatnutzung eines E-Firmenwagens bislang zu keiner zusätzlichen Lohnsteuer- bzw. Sozialversicherungsbelastung für den Dienstnehmer. 


Neue Sachbezugswerte

Zeitraum Sachbezugswert Ganzer SB Halber SB
bis 2026 0% EUR 0,00 EUR 0,00
ab 2027 0,375 % der Anschaffungskosten pro Monat (max. EUR 48.000,-)  max. EUR 180,00 max. EUR 90,00
ab 2028 0,625 % der Anschaffungskosten pro Monat (max. EUR 48.000,-)  max. EUR 300,00 max. EUR 150,00

Fallen durchschnittlich nicht mehr als 500 Privatkilometer / Monat an, kann der halbe Sachbezug angesetzt werden (durch Fahrtenbuch oder GPS-Aufzeichnungen schlüssig nachzuweisen!). Begünstigte Bezugsumwandlungen für Jobräder und emissionsfreie Kraftfahrzeuge bleiben bestehen.


Beispielrechnung

Anschaffungskosten E-Auto: € 40.000,00 

  • 2027: € 40.000,00 × 0,375 % = € 150,00 monatlicher Sachbezug 
  • 2028: € 40.000,00 × 0,625 % = € 250,00 monatlicher Sachbezug 

Praktische Auswirkungen

  • Die Privatnutzung eines E-Firmenwagens bleibt günstiger als bei Verbrennern, ist aber nicht mehr vollständig sachbezugsfrei. 
  • Der Sachbezug erhöht die steuer- und beitragspflichtige Bemessungsgrundlage in der Lohnverrechnung. 

Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.


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