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Neuer Familienbonus Plus ab 01.01.2027

Ab dem neuen Jahr werden die Aufteilungsregeln beim Familienbonus Plus geändert.

Eine 100%ige Zuordnung zu einem Elternteil ist nur noch unter folgenden Voraussetzungen möglich: 

  • Solange das Kind das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet hat 
  • Wenn das Kind erhöhte Familienbeihilfe bezieht 
  • Wenn im gemeinsamen Haushalt ein weiters Kind das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder erhöhte Familienbeihilfe bezieht 

Neue zwingende Aufteilung

Sind die Voraussetzungen für die bisherigen Aufteilungsregeln nicht mehr erfüllt, ist ab 1.1.2027 eine vollständige Zuordnung des Familienbonus Plus an nur einen Elternteil grundsätzlich nicht mehr möglich. Stattdessen kommen nur mehr die Aufteilungen 75:25, 25:75 oder 50:50 in Betracht. 


Beträge ab 1.1.2027

Aufteilung Monatsbetrag groß Monatsbetrag klein

100%

EUR 166,68 EUR 58,34
75%  EUR 125,01 EUR 43,76
50% EUR 83,34 EUR 29,17
25% EUR 41,67 EUR 14,58

 


Praxis-Hinweise

  • Ist Ihre bisherige Aufteilung des Familienbonus Plus ab 2027 weiterhin zulässig? 
  • Welche Aufteilung ergibt den maximalen steuerlichen Vorteil? 
  • Wann ergeben sie Änderungen der Voraussetzungen, zum Beispiel durch Vollendung des 4. Lebensjahres oder die Geburt eines weiteren Kindes? 
  • Müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine neue E 30-Erklärung samt Nachweisen vorlegen?

Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.


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Austria