Für Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge oder Sommerfeste gilt ein eigener Freibetrag: Bis zu 365 € pro Jahr und Mitarbeiter für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen steuerfrei. Beide Freibeträge können kombiniert werden – so sind bis zu 551 € jährlich steuerfrei möglich.
Damit die Geschenke auch als Betriebsausgabe anerkannt werden, sollten folgende drei Punkte immer dokumentiert werden:
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Fazit: Mit etwas Planung können Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen Wertschätzung zeigen – ohne zusätzliche Kosten. So wird das Geschenk nicht nur für den Empfänger, sondern auch für das Unternehmen ein Gewinn.