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Geplante Einschränkung beim Gewinnfreibetrag ab 2027

Was Unternehmer jetzt wissen müssen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne.

Der Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sieht eine wesentliche Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) vor:


Die Möglichkeit, den Freibetrag durch den Kauf von begünstigten Wertpapieren geltend zu machen, soll für die Kalenderjahre 2027 bis 2029 temporär ausgesetzt werden.


Die Kernpunkte der geplanten Neuregelung:

  • Wegfall der Wertpapier-Option: In den betroffenen Jahren kann der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ausschließlich durch Realinvestitionen in abnutzbares, körperliches Anlagevermögen gedeckt werden.
  • Besondere Betroffenheit für Dienstleister: Unternehmen und Freiberufler mit geringem physischem Investitionsbedarf (wie IT, Beratung oder freie Berufe) können den Freibetrag dadurch oft nicht mehr voll ausschöpfen.
  • Finanzielle Auswirkungen: Durch den potenziellen Wegfall des Freibetrags steigen der steuerpflichtige Gewinn und damit auch die Einkommensteuer- sowie die SVS-Belastung. Je nach Gewinn und persönlichem Grenzsteuersatz kann die steuerliche Mehrbelastung bis zu rund EUR 20.725,– pro Jahr betragen. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Nachzahlungen bei der Sozialversicherung der Selbständigen. 
     

Handlungsempfehlung für die Steuerplanung:

Nach aktuellem Stand ist das laufende Jahr 2026 das letzte Jahr, in dem die Wertpapier-Deckung uneingeschränkt genutzt werden kann. Wir empfehlen eine frühzeitige und strategische Vorschau auf Ihre Gewinn- und Investitionssituation für die kommenden Jahre. Vor dem Hintergrund dieser faktischen Steuererhöhung empfiehlt sich auch ein Rechtsformvergleich.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der Überprüfung Ihrer Verrechnungskonten und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen eine rechtssichere, steueroptimierte Lösung. Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten jederzeit gerne zur Verfügung.
 


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