Die Bundesregierung setzt mit dem vorliegenden Doppelbudget 2027/28 ihren budgetären Konsolidierungskurs fort. Nachdem das Budgetdefizit im Jahr 2025 von prognostizierten 5,4 % (ohne Gegenmaßnahmen) auf 4,2 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gesenkt werden konnte, sieht der aktuelle Entwurf für die Jahre 2027 und 2028 einen Sanierungsschritt von rund 2,5 Mrd. € vor. Das primäre Ziel besteht darin, das Defizit bis zum Jahr 2028 auf unter 3 % des BIP zu senken, um das formelle EU-Defizitverfahren plangemäß zu beenden.
Wirtschaftlich wird die Planung von veränderten makroökonomischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Nachdem die Inflationsrate Anfang 2026 temporär auf 2 % gesunken war, führten geopolitische Spannungen im Mittleren Osten und gestiegene Energiepreise zu einem Wiederanstieg der Inflation auf über 3 %. Der Budgetplan benennt zudem das Risiko einer potenziellen Abwärtskorrektur der allgemeinen Wirtschaftsprognose: Eine Reduktion des Wirtschaftswachstums um einen Prozentpunkt würde das Defizit um ca. 0,5 % des BIP erhöhen.
Für Unternehmen und Steuerpflichtige sieht das Budgetpaket wesentliche strukturelle Anpassungen vor, die teils entlastenden, teils aufbringenden Charakter aufweisen:
| Bereich / Maßnahme | Geplante gesetzliche Umsetzung & Wirkung |
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Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag) |
Senkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlasten-ausgleichsfonds (FLAF) von aktuell 3,7 % auf 2,7 % mit Wirkung ab 1.1.2028. |
| Körperschaftsteuer (KöSt) | Einführung eines progressiven Tarifs: Gewinne von juristischen Personen über 1 Mio. € pro Jahr sollen künftig einem Steuersatz von 24 % unterliegen (erwartetes Aufkommen: ca. 300 Mio. €/Jahr). |
| Gewinnfreibetrag (GFB) | Einschränkung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags. Der Erwerb von Wertpapieren wird als begünstigte Investition zur Geltendmachung des GFB gestrichen (erwartetes Volumen: ca. 200 Mio. €). |
| Immobilienertragsteuer (ImmoESt) |
Reformierung der Besteuerung von sogenannten 'Altfällen'. Bei der Veräußerung von Immobilien aus dem Altbestand ist eine höhere steuerliche Erfassung realisierter Wertsteigerungen vorgesehen (erwartete Wirkung: ca. 120 Mio. €). |
| Homeoffice- und Arbeitsplatzpauschale | Vollständige Streichung der steuerlichen Pauschalregelungen für Homeoffice und betriebliche Arbeitsplätze im privaten Wohnbereich (Volumen: ca. 100 Mio. €). |
| Kraftfahrzeuge/Sachbezug (E-Autos) |
Einführung einer Sachbezugsregelung für Elektro-Dienstwagen ab 2028. E-Fahrzeuge bleiben jedoch im Vergleich zu Verbrennungsmotoren weiterhin steuerlich begünstigt; die NoVA-Befreiung sowie die Berechtigung zum Vorsteuerabzug bleiben unverändert bestehen (prognostizierte Wirkung: 190 Mio. € im Jahr 2028). |
| Ökologisierungsbeitrag | Einführung einer gesonderten Abgabe ab 2028 (erwartet: 150 Mio. €/Jahr). Das bestehende steuerliche Dieselprivileg bleibt plangemäß unberührt. |
| Bankenabgabe | Verlängerung der bestehenden Bankenabgabe angesichts des gestiegenen Ertragsniveaus im Sektor (erwartetes Aufkommen: ca. 300 Mio. €). |
Umsatzsteuer
Sozialversicherung (SV)
Um das Steueraufkommen zu sichern, sieht die Budgetplanung mehrere legislative Kontroll- und Verschärfungspakete vor. Bei vollständiger Umsetzung ab dem Jahr 2029 wird hieraus ein zusätzliches jährliches Steueraufkommen von über einer halben Milliarde Euro prognostiziert. Die Maßnahmen umfassen im Einzelnen:
Familienleistungen und Förderwesen
Im Familienbereich wird im Jahr 2028 die turnusgemäße Valorisierung der Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrages ausgesetzt. Parallel dazu erfolgt eine Anpassung des Familienbonus, um stärkere Erwerbsanreize zu verankern (erwarteter budgetärer Konsolidierungseffekt: +280 Mio. €). Im Gegenzug ist ein verstärkter Ausbau von Sachleistungen (zweites kostenloses Kindergartenjahr, Ausbau der Ganztagsbetreuung) vorgesehen.
Pensionen
Direkte Kürzungen im Bereich der gesetzlichen Pensionen unterbleiben. Es ist jedoch eine unterdurchschnittliche Anpassung der laufenden Bezüge vorgesehen, welche für das Jahr 2027 im Durchschnitt bei +2,95 % liegen soll. Hierbei wird ein sozial gestaffeltes Modell angewandt, sodass kleinere Pensionen eine stärkere und höhere Pensionen eine prozentual geringere Erhöhung erfahren. Des Weiteren umfassen die Pensionsreformen strukturelle Anpassungen beim gesetzlichen Antrittsalter für die Korridorpension sowie Modifikationen bei der sogenannten Aliquotierung. Insgesamt sollen diese Maßnahmen zu einer Entlastung von rund 2,5 Mrd. € (ca. 0,5 % des BIP) beitragen.
Staatliche Investitionsschwerpunkte
Trotz des restriktiven Gesamtkurses definiert der Budgetentwurf spezifische Wachstums- und Zukunftsinvestitionen:
Für eine fundierte Analyse der konkreten Auswirkungen dieser geplanten Gesetzesänderungen auf Ihr Unternehmen oder Ihre persönliche Vermögenssituation stehen wir Ihnen nach Veröffentlichung der detaillierten Gesetzesentwürfe sehr gerne im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs zur Verfügung.