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Doppelbudget 2027/2028 - geplante Maßnahmen

Die wichtigsten geplanten steuerlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen der Budgetrede vom 10. Juni 2026.

Wichtiger Hinweis: Sämtliche Angaben basieren auf der Budgetrede des Bundesministers für Finanzen vom 10. Juni 2026. Es handelt sich hierbei um angekündigte bzw. geplante Maßnahmen im Rahmen des Gesetzwerdungsprozesses. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung im Detail bleibt abzuwarten; Beträge, Sätze und Termine können sich noch verändern. Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keinesfalls eine individuelle steuerliche Beratung.


1. Ausgangslage und budgetäre Zielsetzungen

Die Bundesregierung setzt mit dem vorliegenden Doppelbudget 2027/28 ihren budgetären Konsolidierungskurs fort. Nachdem das Budgetdefizit im Jahr 2025 von prognostizierten 5,4 % (ohne Gegenmaßnahmen) auf 4,2 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gesenkt werden konnte, sieht der aktuelle Entwurf für die Jahre 2027 und 2028 einen Sanierungsschritt von rund 2,5 Mrd. € vor. Das primäre Ziel besteht darin, das Defizit bis zum Jahr 2028 auf unter 3 % des BIP zu senken, um das formelle EU-Defizitverfahren plangemäß zu beenden.
Wirtschaftlich wird die Planung von veränderten makroökonomischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Nachdem die Inflationsrate Anfang 2026 temporär auf 2 % gesunken war, führten geopolitische Spannungen im Mittleren Osten und gestiegene Energiepreise zu einem Wiederanstieg der Inflation auf über 3 %. Der Budgetplan benennt zudem das Risiko einer potenziellen Abwärtskorrektur der allgemeinen Wirtschaftsprognose: Eine Reduktion des Wirtschaftswachstums um einen Prozentpunkt würde das Defizit um ca. 0,5 % des BIP erhöhen.
 


2. Steuerliche Maßnahmen für Unternehmen und Immobilien

Für Unternehmen und Steuerpflichtige sieht das Budgetpaket wesentliche strukturelle Anpassungen vor, die teils entlastenden, teils aufbringenden Charakter aufweisen:

Bereich / Maßnahme Geplante gesetzliche Umsetzung & Wirkung

Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag)

Senkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlasten-ausgleichsfonds (FLAF) von aktuell 3,7 % auf 2,7 % mit Wirkung ab 1.1.2028.
Körperschaftsteuer (KöSt) Einführung eines progressiven Tarifs: Gewinne von juristischen Personen über 1 Mio. € pro Jahr sollen künftig einem Steuersatz von 24 % unterliegen (erwartetes Aufkommen: ca. 300 Mio. €/Jahr).
Gewinnfreibetrag (GFB) Einschränkung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags. Der Erwerb von Wertpapieren wird als begünstigte Investition zur Geltendmachung des GFB gestrichen (erwartetes Volumen: ca. 200 Mio. €).
Immobilienertragsteuer
(ImmoESt)
Reformierung der Besteuerung von sogenannten 'Altfällen'. Bei der Veräußerung von Immobilien aus dem Altbestand ist eine höhere steuerliche Erfassung realisierter Wertsteigerungen vorgesehen (erwartete Wirkung: ca. 120 Mio. €).
Homeoffice- und Arbeitsplatzpauschale Vollständige Streichung der steuerlichen Pauschalregelungen für Homeoffice und betriebliche Arbeitsplätze im privaten Wohnbereich (Volumen: ca. 100 Mio. €).
Kraftfahrzeuge/Sachbezug
(E-Autos)
Einführung einer Sachbezugsregelung für Elektro-Dienstwagen ab 2028. E-Fahrzeuge bleiben jedoch im Vergleich zu Verbrennungsmotoren weiterhin steuerlich begünstigt; die NoVA-Befreiung sowie die Berechtigung zum Vorsteuerabzug bleiben unverändert bestehen (prognostizierte Wirkung: 190 Mio. € im Jahr 2028).
Ökologisierungsbeitrag Einführung einer gesonderten Abgabe ab 2028 (erwartet: 150 Mio. €/Jahr). Das bestehende steuerliche Dieselprivileg bleibt plangemäß unberührt.
Bankenabgabe Verlängerung der bestehenden Bankenabgabe angesichts des gestiegenen Ertragsniveaus im Sektor (erwartetes Aufkommen: ca. 300 Mio. €).

3. Umsatzsteuer und Sozialversicherung

Umsatzsteuer

  • Über die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Grundnahrungsmittel ab 1.7.2026 haben wir bereits gesondert informiert.


Sozialversicherung (SV)

  • Höchstbeitragsgrundlage: Es kommt zu einer außerordentlichen Anhebung der gesetzlichen Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung. Diese steigt im Jahr 2027 um vorerst 150 € und im Folgejahr 2028 um weitere 50 €.
  • Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird auf einheitlich 2,95 % harmonisiert. Für bereits bestehende Dienstverhältnisse ist zur Abfederung eine Übergangsfrist von bis zu sechs Jahren vorgesehen.

4. Maßnahmen zur Steuer- und Sozialbetrugsbekämpfung

Um das Steueraufkommen zu sichern, sieht die Budgetplanung mehrere legislative Kontroll- und Verschärfungspakete vor. Bei vollständiger Umsetzung ab dem Jahr 2029 wird hieraus ein zusätzliches jährliches Steueraufkommen von über einer halben Milliarde Euro prognostiziert. Die Maßnahmen umfassen im Einzelnen:

  • Luxusimmobilien: Einführung von gesetzlichen Einschränkungen beim Vorsteuerabzug
  • Krypto-Einkommen: Optimierung und Ausbau der steuerlichen Erfassung von Krypto-Assets und Einkünften aus digitalen Währungen, insbesondere mit Fokus auf ausländische Schnittstellen.
  • NoVA-Betrug: Implementierung strengerer Kontrollen und EDV-gestützter Abgleiche zur Erschwerung von Steuerhinterziehung bei der Normverbrauchsabgabe.
  • Scheinfirmen & Konteneinsicht: Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die behördliche Konteneinsicht bei begründetem Verdacht auf das Vorliegen von Scheinstrukturen.
  • Wegzugsbesteuerung: Anpassung der Regelungen zur Wegzugsbesteuerung zur Absicherung des inländischen Steuersubstrats.
     

5. Gesellschaftliche Bereiche, Pensionen und Investitionsschwerpunkte

Familienleistungen und Förderwesen

Im Familienbereich wird im Jahr 2028 die turnusgemäße Valorisierung der Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrages ausgesetzt. Parallel dazu erfolgt eine Anpassung des Familienbonus, um stärkere Erwerbsanreize zu verankern (erwarteter budgetärer Konsolidierungseffekt: +280 Mio. €). Im Gegenzug ist ein verstärkter Ausbau von Sachleistungen (zweites kostenloses Kindergartenjahr, Ausbau der Ganztagsbetreuung) vorgesehen. 

Pensionen

Direkte Kürzungen im Bereich der gesetzlichen Pensionen unterbleiben. Es ist jedoch eine unterdurchschnittliche Anpassung der laufenden Bezüge vorgesehen, welche für das Jahr 2027 im Durchschnitt bei +2,95 % liegen soll. Hierbei wird ein sozial gestaffeltes Modell angewandt, sodass kleinere Pensionen eine stärkere und höhere Pensionen eine prozentual geringere Erhöhung erfahren. Des Weiteren umfassen die Pensionsreformen strukturelle Anpassungen beim gesetzlichen Antrittsalter für die Korridorpension sowie Modifikationen bei der sogenannten Aliquotierung. Insgesamt sollen diese Maßnahmen zu einer Entlastung von rund 2,5 Mrd. € (ca. 0,5 % des BIP) beitragen.

Staatliche Investitionsschwerpunkte

Trotz des restriktiven Gesamtkurses definiert der Budgetentwurf spezifische Wachstums- und Zukunftsinvestitionen:

  • Pflege & Bildung: Zusätzliche Bereitstellung von Mitteln im Ausmaß von +100 Mio. € pro Jahr für den Pflegesektor sowie Zweckwidmungen im Bildungsbereich.
  • Forschung & Industrie: Gezielte Förderung von neun definierten Schlüsseltechnologien sowie die Implementierung eines Industriestrompreises zur Standortsicherung.
  • Frauenförderung: Das dedizierte Frauenbudget soll bis 2028 auf den historischen Höchstwert von 55 Mio. € steigen.
  • Infrastruktur & Landesverteidigung: Forcierung des Ausbaus erneuerbarer Energien als strategischer Standortfaktor. Das Budget für die Landesverteidigung wird bei circa 1 % des BIP konsolidiert.
  • Verwaltungsmodernisierung: Senkung der administrativen Eigenkosten durch den verstärkten, systematischen Einsatz von Systemen Künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung.
     

Für eine fundierte Analyse der konkreten Auswirkungen dieser geplanten Gesetzesänderungen auf Ihr Unternehmen oder Ihre persönliche Vermögenssituation stehen wir Ihnen nach Veröffentlichung der detaillierten Gesetzesentwürfe sehr gerne im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs zur Verfügung.

 


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