Aufgrund des derzeitigen Höhenflugs ist das Edelmetall sehr gefragt.
Gold gilt seit Jahrhunderten als wertbeständig und wird oft als „sicherer Hafen“ bezeichnet – besonders in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit. Doch was müssen Anleger:innen steuerlich beachten?
Gold als Geldanlage: Chancen und Risiken
Vorteile:
Gold ist unabhängig von Banken und Staaten und weltweit handelbar.
Es bietet Schutz vor Inflation und Krisen, da der Wert nicht durch „Nachdrucken“ wie bei Papiergeld verwässert werden kann.
Viele Expert:innen empfehlen, 5–10 % des Vermögens in Gold zu investieren, um das Portfolio zu diversifizieren.
Risiken:
Gold bringt keine laufenden Erträge wie Zinsen oder Dividenden.
Der Preis kann stark schwanken – beeinflusst durch Angebot, Nachfrage, Währungskurse und geopolitische Entwicklungen.
Beim Kauf und Verkauf entstehen oft hohe Kursspannen und Gebühren. Ein Vergleich der Anbieter lohnt sich!
Die sichere Verwahrung (z. B. Bankschließfach) verursacht zusätzliche Kosten.
Gold ist nicht personalisiert – im Falle eines Diebstahls ist es wie Bargeld verloren.
Steuerliche Aspekte beim Gold-Investment
Umsatzsteuer
Physisches Anlagegold (Barren und bestimmte Münzen) ist in Österreich und der EU von der Mehrwertsteuer befreit.
Sammlerstücke oder Schmuck können jedoch umsatzsteuerpflichtig sein.
Einkommensteuer / Spekulationsfrist
Gewinne aus dem Verkauf von physischem Anlagegold sind für Privatpersonen steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (Spekulationsfrist nach § 31 EStG).
Wird Gold innerhalb eines Jahres verkauft, ist der Gewinn mit dem individuellen Einkommensteuersatz zu versteuern. Hier gibt es allerdings eine Freigrenze von Euro 440,00 pro Kalenderjahr.
Im Betriebsvermögen sind derartige Wertsteigerungen steuerpflichtig, und zwar unabhängig von der Behaltedauer.
Für Wertpapiere, die den Goldpreis abbilden (z. B. Gold-ETFs), gilt diese Steuerfreiheit nicht – hier sind Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.
Deklarationspflicht
Ab 10.000 Euro besteht eine Deklarationspflicht für Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel, zu denen auch Edelmetalle zählen.