Umsatzsteuerliche Änderungen ab 2021
Durch das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurden u.a. folgende Änderungen beschlossen, die teilweise befristet mit 1.1.2021 in Kraft treten:
Der ermäßigte USt-Satz von 5% in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie und Kultur wird bis Ende 2021 verlängert.
Der USt-Satz für bestimmte Reparaturdienstleistungen (einschließlich Ausbesserung und Änderung) betreffend Schuhe, Lederwaren, Fahrräder, Kleidung und Haushaltswäsche wird auf 10% reduziert.
Das E-Commercepaket wird auf Juli 2021 verschoben.
Lieferungen, ig Erwerbe und Einfuhren von COVID-19-Diagnostika, COVID-Impfstoffen und damit zusammenhängende Leistungen sind bis Ende 2022 steuerfrei.
Für Damenhygieneartikel kommt ein USt-Satz von 10% statt bisher 20% zur Anwendung.
Die Beschlussfassung des Gesetzes im Bundesrat wird noch vor Weihnachten erwartet.
Bitte sehen Sie entsprechende Änderungen in Ihren Kassen- und Bezahlsystemen rechtzeitig vor.